Gesundheitspraxis
Gabriele Holthausen
Öffentliche Förderung nutzen

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Öffentlichen Förderungen für meine Workshops und die Ausbildungsseminare

1. Die Bildungsprämie

Für meine Ausbildungsseminare können Sie einen Prämiengutschein beantragen. Durch diesen werden  50% der Seminargebühr (bis zu einer Grenze von 500 Euro) für Sie gefördert.
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, daß Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein ausgestellt, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Dies ist eine formale Voraussetzung für eine Förderung,  daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle verpflichtend. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet. 

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

2. Förderungssystem des Landes NRW mit Bildungsschecks

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert derzeit die berufliche Weiterbildung mit sogenannten Bildungsschecks. Dabei werden bis zu 50 Prozent der Kosten von Fortbildungen übernommen. Es gibt lokale Beratungsstellen in NRW, welche die Bildungsschecks ausstellen und auch entscheiden, ob Sie in den Genuß dieser Förderung kommen können. Details finden Sie hier: http://www.bildungsscheck.nrw.de

 

3. www.iwin-niedersachsen.de  - mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt

!!! Wichtige Hinweise für die Einlösung eines Prämiengutscheins oder eines Bildungsschecks für meine Kurse / Workshops:

1. mein Name sollte - neben zwei weiteren Anbietern - auf dem Gutschein aufgeführt sein und

ganz besonders wichtig:

2. Der Prämiengutschein / Bildungsscheck muß laut den Richtlinien zeitlich vor der Anmeldung beantragt und ausgestellt worden sein. Es ist nicht zulässig, sich zuerst anzumelden und dann den Bildungsgutschein/-scheck zu beantragen.  Deshalb reichen Sie den Prämiengutschein oder den Bildungsscheck bitte unbedingt gemeinsam mit Ihrer Anmeldung zu einem Seminar bei mir ein.


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